Bullenbericht: Nazi-Aktivitäten in Weimar vom 12.04.2020

Eine kritische Perspektive vorne weg: Wir wollen die Haltung der Schweine nicht unkommentiert stehen lassen. Deshalb verweisen wir auf drei Zusammenhänge, die wir beachten sollten, wenn wir Bullenberichte teilen.

Verschleierung tatsächlicher Ereignisse

Die Bullen geben nur das wieder, was sie gerne möchten. Wir müssen uns also aus den Fingern saugen, was wir zwischen den Zeilen lesen können. So müssen wir bei „verfassungsfeindlichen Parolen“ davon ausgehen, dass es sich um neonazistische Inhalte handelt. Diese Codes zu lesen und unser Wissen zu erweitern ist daher wichtig.

Die Polizei als politischer Akteur

Die Bullen geben in ihren Stellungnahmen keine neutralen Berichte ab. Sie verfolgen als politischer Akteur das Ziel, durch ihre Berichte und Dramatisierungen die eigene Kompetenzausweitung zu legitimieren: Drohnen, Handydaten, richterliche Befugnisse, Aufweichung der Gewaltenteilung. All das erhalten Schweine, weil sie eine riesige Lobby innerhalb des Staates haben, die sie durch ihre Perspektive aktivieren können. Polizeigewalt, rechte Bullen und ihr schäbigen Praktiken verschleiern sie.

Medien als Sprachrohr

Die Helfer*Innen der Schweine sitzen bei der TA, TLZ und den überregionalen Medien. Sie vorverurteilen vermeidliche Täter*Innen, teilen willkürlich Fahndungsaufrufe und drucken Meldungen einfach ab. Sie sind die Infokrieger*Innen der Schweine und keineswegs neutral. Sie sind Extremisten der Mitte und betreiben staatliche Propaganda entpolitisieren „Delikte“.

Bullenbericht 12.04.2020 Verfassungsfeindliche Parolen

Wir dokumentieren hier immer wieder rechte Aktivitäten und wollen diese für das Protokoll behalten. Aus diesem Grund wollen wir die folgende Informationen teilen. Und dennoch dabei die oben genannten Punkte berücksichtigen um nicht in den unkritischen Modus zu verfallen.

„Verfassungsfeindliche Parolen. Am Samstagabend gegen 18:30 Uhr wurde die Polizei Weimar zu einem Vorfall im Weimarhallenpark in Weimar gerufen. Ein 41-jähriger Mann belästigte mehrere Passanten im Park. Weiterhin brach er einen Ast eines Zierbaumes ab. Als ob dies ihm nicht gereicht hätte, rief er anschließend mehrfach verfassungsfeindliche Parolen. Mindestens 15 Parkbesucher konnten hierbei seine Parolen wahrnehmen. Die Beamten stellten den stark alkoholisierten Mann kurz darauf im Park fest. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde der Mann zur medizinischen Behandlung ins Klinikum verbracht. Er muss sich nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.“

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